NUTZUNGSBEDINGUNGEN

Liefer- und Zahlungsbedingungen für DK GROUP (International) Limited

Für die Lieferung von Komponenten (einschließlich Lampen, Leuchten, elektronische Vorschaltgeräte und Ersatzteile)

Allgemein

(1) Für Lieferungen der DK Group International Limited (nachfolgend „DK“ genannt) gelten die nachstehenden Bedingungen, es sei denn, es besteht eine entsprechende Vereinbarung zwischen den Parteien. Abweichende Bedingungen des Bestellers werden von DK nicht anerkannt, es sei denn, DK hätte ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten auch dann, wenn die DK in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Liefer- und Zahlungsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführt. Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern.

2. Die Angebote der DK sind freibleibend, sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist.

Lieferung

3. Für die Lieferverpflichtung der DK ist ausschließlich die schriftliche Auftragsbestätigung der DK maßgebend.

4. Die Lieferung erfolgt frei Frachtführer (FCA) gemäß den Incoterms 2010

5. Lieferverzögerungen oder -beschränkungen, die ohne Verschulden der DK eintreten oder nachweislich auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik, rechtmäßige Aussperrung oder den Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Willens der DK liegen, zurückzuführen sind, führen zu einer angemessenen Verlängerung der Lieferfrist um die Dauer der Behinderung. Dauert die Behinderung länger als drei Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Eine eventuell bereits erbrachte Gegenleistung wird von DK in diesem Fall unverzüglich an den Erwerber zurückerstattet.

6. Sollte DK mit der Lieferung fahrlässig in Verzug geraten, ist die Haftung für den Verzugsschaden (Schadensersatz neben der Leistung) auf 5 % des Kaufpreises der verspäteten Lieferung begrenzt. Die Haftung für Schäden an Körper, Leben und Gesundheit bleibt davon unberührt.

Garantie

7. Die DK gewährleistet, dass ihre Produkte dem neuesten Stand der Technik entsprechen und frei von Material- und Verarbeitungsfehlern sind. Der Ablauf der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer während der Gewährleistungszeit stellt keinen Mangel dar. Für Gegenstände, die ohne ausdrückliche Zustimmung der DK bearbeitet und verändert oder unsachgemäßen Benutzungsbedingungen ausgesetzt werden, ist die DK nicht zum Schadenersatz verpflichtet, soweit eine Beanstandung des Gegenstandes darauf zurückzuführen ist.

8. Die Produktbeschreibungen von DK enthalten keine Beschaffenheitsgarantie.

9. Die Mängelansprüche unterliegen der gesetzlichen Rügepflicht des Käufers und richten sich nach den AQL-Normen. Die Mängelrüge hat schriftlich zu erfolgen. Beanstandete Ware muss zur Überprüfung an DK zurückgesandt werden. Im Falle einer fehlerhaften Mängelrüge ist DK berechtigt, vom Abnehmer Ersatz der hierfür gemachten Aufwendungen zu verlangen, es sei denn, der Abnehmer konnte nicht erkennen, dass kein Mangel vorlag. Ergibt die Prüfung einen Konstruktions-, Material- oder sonstigen Mangel, so hat die DK nach ihrer Wahl eine Ersatzlieferung vorzunehmen oder eine Gutschrift in Höhe des Kaufpreises zu erteilen. Kommt die DK dieser Verpflichtung nicht nach, schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Käufer unzumutbar, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadensersatzansprüche bestehen nur unter den in Ziffer 11 genannten Voraussetzungen.

10. In den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 und § 479 Abs. 1 BGB verjähren die Mängelansprüche nach den dort genannten Fristen. Ansprüche aus der Verletzung der Gesundheit, des Körpers oder des Lebens sowie Ansprüche aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung verjähren ebenfalls nach den gesetzlichen Vorschriften. Alle anderen Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Lieferung.

Schäden

11. Schadensersatzansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde von DK oder seinem gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht (§278 BGB) oder soweit der Schaden nicht auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht. Wesentliche Vertragspflichten in dem Sinne sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besteller regelmäßig vertrauen darf.

Soweit die DK nach der vorstehenden Regelung haftet, ist die Haftung auf einen Betrag von 2 Mio. EUR je Schadensereignis begrenzt, soweit die DK nicht vorsätzlich gehandelt hat. Dies gilt nicht, wenn der für den abgeschlossenen Vertrag typischerweise vorhersehbare Schaden ausnahmsweise höher ist. In diesem Fall ist die Haftung auf den höheren vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.

Im Übrigen sind Haftungsansprüche gegen DK ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend, wenn der Besteller anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens statt der Leistung Aufwendungsersatz geltend macht; für Verzugsschäden gilt ergänzend die Haftungsregelung in Ziffer 6.

Preise und Zahlungsbedingungen

12. Die Preise verstehen sich in der vereinbarten Währung, netto (ohne Gebühren und Steuern) und ohne Abzug, auf Basis ex works gemäß Incoterms 2010. Sofern gesetzliche Umsatzsteuer anfällt, verstehen sich die von DK angegebenen Preise zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

13. Weichen Bestellmengen von den jeweils gültigen Standardversandeinheiten (MOQ) von DK ab, berechnet DK einen Aufschlag pro Teilmengenposition, dessen Höhe schriftlich angeboten wird.

14. Die Zahlung hat in der vereinbarten Währung an der von der DK angegebenen Zahlstelle zu erfolgen. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist das Datum des Zahlungseingangs bei der DK. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang zu bezahlen.

15. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten p. a. über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet. Die Möglichkeit der Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt unberührt.

16. Im Falle des Zahlungsverzuges trägt der Käufer das Risiko für Kursverluste, die am Fälligkeitstag gegenüber der Forderung in Euro entstehen.

Beibehaltung des Titels

17. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die der DK aus der laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Abnehmer zustehen, behält sich die DK das Eigentum an den gelieferten Waren vor.

Das Eigentum geht erst dann auf den Käufer über, wenn DK über den Kaufpreis frei verfügen kann. Die Bereitstellung eines Akkreditivs gilt nicht als Zahlung.

18. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen sofortige Zahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt. Die ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen gegen seine Abnehmer einschließlich der Saldoforderungen, die sich aus der Beendigung eines Kontokorrents ergeben, sowie die Rechte zur Aufhebung eines solchen Kontokorrents und zur Feststellung von Saldoforderungen bleibt der Abnehmer zur Einziehung dieser Forderungen ermächtigt. Die DK ist jedoch berechtigt, diese Ermächtigung zu widerrufen und die Forderung selbst einzuziehen, wenn der Abnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder einen Insolvenzantrag gestellt hat. In diesen Fällen kann die DK verlangen, dass der Besteller ihr die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.

19. Soweit das Eigentum an der Vorbehaltsware durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit anderen Gegenständen untergeht, überträgt der Abnehmer das Eigentum an der neuen Ware bis zu dem Betrag, der dem dem Abnehmer berechneten Verkaufspreis (einschließlich etwaiger Mehrwertsteuer) entspricht, sicherheitshalber auf die DK. Der Abnehmer verwahrt die Ware für DK unentgeltlich. Werden DK-Produkte zusammen mit anderen (nicht zu DK gehörenden) Waren zu einem Gesamtpreis verkauft, erfolgt die Abtretung nur in Höhe des von DK für die DK-Produkte in Rechnung gestellten Betrages. Gleiches gilt für den Umfang der Abtretung einer etwaigen Kontokorrentforderung des Käufers gegenüber seinem Abnehmer.

20. Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist dem Abnehmer nicht gestattet. Der Besteller ist verpflichtet, DK unverzüglich zu benachrichtigen, wenn der Dritte in die Vorbehaltsware oder in die an DK sicherungshalber abgetretenen Forderungen eingreift. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß der Zivilprozessordnung zu erstatten, haftet der Käufer für den der DK entstandenen Ausfall.

21. Kommt der Besteller mit der Zahlung in Verzug, ist DK berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware zurückzufordern.

22. Die DK verpflichtet sich, die Sicherheiten insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen der DK um mehr als 10 % übersteigt, wobei die DK die Auswahl der freizugebenden Waren oder Forderungen vorbehalten bleibt.

23. Ist der Eigentumsvorbehalt nach dem Recht des Ortes, an dem sich die Ware befindet, nicht wirksam, so gilt die dem Eigentumsvorbehalt in diesem Recht entsprechende Sicherheit als vereinbart. Ist zur Begründung und Wahrung solcher Rechte die Mitwirkung des Käufers erforderlich, so ist diese im Rahmen des Zumutbaren zu erbringen.

Rechtswahl und Gerichtsstand

24. Es gilt das Recht von Hongkong. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (GISG) und des internationalen Privatrechts ist ausgeschlossen.

25. Ist der Käufer Kaufmann, so ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dem mit dem Käufer geschlossenen Vertrag ergeben, Hongkong. DK ist jedoch auch berechtigt, den Erwerber an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

Trennbarkeit

26. Soweit einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen unwirksam sein sollten, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der unwirksamen Regelung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Hong Kong 2015